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Senioren Computer Club München e. V.
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Warnung

Warnung vor Abzocke im Internet:

Die Internet-Adresse: www.mega-downloads.net ist eine gefährliche Seite im Internet für die angebliche Abos, Rechnungen und Mahnungen verschickt in der Höe von 96,00 € mit Mahnspesen von 4,50 € also insgesammt 100,50 € obwohl man keinen Vertrag oder Abo mit der Firma eingegangen ist.

Vor dieser Internetseite wurde in der Computer-Bild gewarnt. Diese Internetseite gehört zu den 100 gefährlichsten Seiten im Internet.


Wegwerf-Telefonnumern

Unter der Internetadresse www.einmalnummer.de  kann man eine Telefonnummer mit Verfallsdatum erhalten: Nützlich ist so eine Wegwerfnummer, wenn man im Internet seine Telefonnummer angeben muss, aber nicht will, dasss man später ständig mit Werbeanrufen belästigt wird. Man kann selbst bestimmen, wie lange diese Telefonnummer Gültigkeit hat. Zur Wahl stehen eine Stunde, ein Tag, eine Woche oder ein Monat. Während dieser Zeit werden alle Anrufe zu der Festnetznummer durchgestellt, die man bei der Anmeldung des Dienstes angibt. Die Wegwerfnummern haben die Vorwahl 01805 und kosten die Anrufer aus dem Festnetz 14 Cent pro Minute.

 


Urlaubsplanung

 

 

Mehr als die Hälfte aller Deutschen planen ihren Urlaub selber.

Mit Hilfe des Internets finden sie informationen über Hotels für den Individualurlaub.

 

Holidaycheck                        hier finden Sie weltweit 82700 Hotels aus 214 Länder mit
                                            Beurteilung und Buchungsmöglichkeit

 

tripadvisor                             hier finden Sie ebenfalls 45 000 Hotels aus 194 Länder
                                            mit Beurteilung

 

skyscanner                           hier finden Sie die günstigen Flüge und Hotels weltweit um Ihre
                                            Reise selbstständig zusammen zu stellen.

        


 

 

Botanischer Garten München

 

Hinweis von Herrn Kaldewei

 


Liebe SCCM Mitglieder,

das Seniorennet-Süd veröffentlichte in einem Infobrief die  Mitteilung eines Mitgliedes über eine Handy Funktion, die mir interessant erscheint, diese weiter zugeben.
Darin heißt es:

Jedes Handy hat eine eigene, einmaliger Seriennummer. Dies kann wie folgt aufgerufen werden

                                                        *#06#

Darauf wird die Seriennummer des Handys angezeigt. Diese Nummer notieren und gut aufbewahren. Wenn nun das Handy gestohlen wird, diese Seriennummer dem Händler oder Hersteller melden. Dieser kann das Handy total blockieren, auch wenn  der Dieb eine neue SIM-Karte einsetzt. Man bekommt zwar damit sein Handy nicht wieder zurück, aber man hat die Gewißheit, daß der Dieb auch nichts mehr damit anfangen kann.

Der Einsender dieser Mitteilung hat die Hoffnung, daß, wenn alle Handybesitzer so verfahren würden, es sich bald nicht mehr lohnen würde ein Handy zu klauen.

Hans Wirringer

 



KREDITKARTE: Besser nicht aus der Hand geben!

Ich habe eine Nachricht erhalten in der vor der Herausgabe der Kreditkarte gewarnt wird.

Danach hat ein Gast in einem Restaurant seine Kreditkarte zur Zahlung dem Ober gegeben. Erst später, nachdem der Gast seine Kreditkartenabrechnung erhalten hatte, bemerkte er,  daß von seinem Konto nicht nur die Bewirtungskosten abgebucht waren, sondern noch weitere 10,000, --Euro. Der Ober war in der Zwischenzeit über alle Berge.

Sind Sie also zurückhaltend mit dem Umgang Ihrer Kreditkarte, denn Sie geben einem Fremden Ihr Geld  in die Hand.

Am sichersten ist es, wenn Sie den Ober ersuchen, er möchte mit dem Kartenlesegerät an Ihren Tisch kommen. Damit können Sie sicher sein, daß Ihre Karte nicht durch ein elektronisches Kopiergerät gezogen wird um eine Kopie Ihrer Karte herzustellen.

Das mag übervorsichtig erscheinen und auch als Mißtrauen betrachtet werden, aber bedenken Sie, wenn Sie die Karte aus der Hand geben, können Sie nicht kontrollieren, was in Zwischenzeit mit Ihrer Karte geschieht.

Sollten Sie einmal eine unberechtigte Abbuchung feststellen, sofort die Hotline-Nummer  Ihres Kreditunternehmens anrufen und die falsche Buchung melden. Wenn dann der Unternehmer den Betrag oder den Kauf nicht belegen kann, haben Sie berechtigte Aussichten den Betrag erstattet zu bekommen. In den oben beschriebenen Fall dürfte das aber ziemlich aussichtslos sein.